Allgemeine Informationen für Erwachsene. Keine individuelle Diagnose, Behandlung oder Ernährungstherapie. Bei Beschwerden oder belastendem Essverhalten ist persönliche fachliche Unterstützung wichtig.

Prüfe bei einem in Deutschland beworbenen Abnehmprodukt zuerst, ob es als Nahrungsergänzungsmittel verkauft wird und was die Werbung konkret verspricht. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und brauchen keine Arzneimittelzulassung. Die Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit belegt weder eine Wirkung noch, dass das Produkt rechtmäßig verkauft werden darf.

Die S3-Leitlinie Adipositas vom Oktober 2024 rät von Nahrungsergänzungsmitteln zur Gewichtskontrolle ab. Lebensmittelwerbung darf weder einen bestimmten Zeitraum noch eine bestimmte Menge der Gewichtsabnahme versprechen. Für Glucomannan gilt eine eng begrenzte Ausnahme mit festgelegten Bedingungen.

Erst die Produktart erkennen

Nahrungsergänzungsmittel, Mahlzeitenersatz und Arzneimittel unterliegen unterschiedlichen Regeln. Nahrungsergänzungsmittel ergänzen die Ernährung und gelten als Lebensmittel. Anbieter müssen sie beim erstmaligen Verkauf in Deutschland beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anzeigen. Das BVL prüft mit dieser Anzeige nicht, ob das Produkt wirkt oder gesundheitlich unbedenklich ist.

Für Mahlzeitenersatz gelten eigene Regeln. Die Leitlinie bewertet die Studien dazu anders als die Studien zu gewöhnlichen Nahrungsergänzungsmitteln. Daraus folgt jedoch nicht, dass jeder Shake oder Riegel zum Abnehmen geeignet ist. Entscheidend sind das konkrete Produkt, der Verzehrplan und die Unterstützung, die damit verbunden ist.

Für Arzneimittel gelten eigene Zulassungs- und Werberegeln. Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen in Deutschland nicht öffentlich gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern beworben werden. Wenn eine Werbung ein Produkt als Arzneimittel darstellt, prüfe daher, ob sie tatsächlich ein zugelassenes Arzneimittel betrifft. Die Produktart bestimmt, welche Aussagen erlaubt sind.

Wochenplanung und Einkaufsvorbereitung am Küchentisch.
KI-generiertes Symbolbild, keine dokumentarische Aufnahme

Welche Abnehmversprechen erlaubt sind

Lebensmittelwerbung darf nicht behaupten, wie schnell oder in welchem Umfang du mit einem Produkt abnimmst. Aussagen wie „fünf Kilo in zwei Wochen“ fallen unter das Verbot von Angaben zur Dauer oder zum Ausmaß der Gewichtsabnahme. Auch Aussagen, ein Lebensmittel könne eine Krankheit behandeln oder heilen, sind unzulässig.

Aussagen über gesundheitliche Wirkungen von Lebensmitteln sind nur erlaubt, wenn sie in der EU zugelassen sind und die jeweiligen Bedingungen eingehalten werden. Eine allgemeine Formulierung zum Gewichtsmanagement ist deshalb nicht automatisch zulässig oder unzulässig. Prüfe, welcher Inhaltsstoff genannt wird, welche genaue Aussage dazugehört und ob das Produkt die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt.

Achte außerdem darauf, welchen Eindruck die gesamte Werbung vermittelt. Ein Shop kann eine unzulässige Behauptung nicht dadurch ausgleichen, dass sie nur in einem Video, einem Erfahrungsbericht oder einem Beitrag einer bekannten Person auftaucht. Aussagen wie „ärztlich erprobt“, „zertifiziert“ oder „von Behörden geprüft“ sagen für sich genommen nichts darüber aus, ob das Produkt einen relevanten Gewichtsverlust bewirkt.

Glucomannan hat enge Bedingungen

Für Glucomannan gibt es eine zugelassene EU-Angabe, wonach der Stoff im Rahmen einer energiereduzierten Ernährung zur Gewichtsabnahme beiträgt. Diese Aussage gilt nur, wenn das Lebensmittel pro bezifferter Portion ein Gramm Glucomannan enthält und die vorgeschriebenen Verzehrhinweise genannt werden: drei Gramm täglich, aufgeteilt auf drei Portionen zu je einem Gramm, jeweils mit ein bis zwei Gläsern Wasser vor den Mahlzeiten und im Rahmen einer energiereduzierten Ernährung.

Diese eng gefasste Angabe ist kein Beleg für schnelle oder garantierte Ergebnisse und lässt sich nicht auf andere Inhaltsstoffe übertragen. Achte auch auf Warnhinweise. Glucomannan muss mit ausreichend Flüssigkeit eingenommen werden; bei Schluckbeschwerden besteht ein besonderes Risiko. Wenn eine Werbung die Bedingungen weglässt oder daraus ein pauschales Erfolgsversprechen macht, ist Vorsicht angebracht.

Was Studien über Mittel zum Abnehmen zeigen

Die S3-Leitlinie Adipositas vom Oktober 2024 empfiehlt, von Nahrungsergänzungsmitteln zur Gewichtskontrolle abzuraten. Die Leitlinie verweist auf Übersichtsarbeiten, die für die geprüften Präparate keinen klinisch relevanten Gewichtsverlust belegen konnten. Die Ergebnisse schließen eine Wirkung einzelner Rezepturen nicht aus. Für ein Werbeversprechen braucht es jedoch Belege für das konkrete Produkt und die beworbene Anwendung.

Eine systematische Übersichtsarbeit mit Meta-Analyse aus dem Jahr 2021 fasste mehrere Studien statistisch zusammen. Für Chitosan, Glucomannan und konjugierte Linolsäure fand sie zwar statistische Unterschiede zugunsten der Präparate. Die durchschnittlichen Gewichtsunterschiede lagen aber unter 2,5 Kilogramm. Diese Schwelle hatten die Autorinnen und Autoren vorab als klinisch relevant festgelegt. Die Arbeit empfahl keines der untersuchten Mittel zum Abnehmen.

Auch einzelne Studien zu Glucomannan zeigen kein einheitliches Bild. In einer randomisierten Studie wurden 53 Erwachsene nach dem Zufallsprinzip einer Gruppe mit Glucomannan oder einer Placebo-Gruppe zugeteilt. Ein Placebo ist ein Scheinpräparat ohne Wirkstoff. Nach acht Wochen gab es beim Gewichtsverlust keinen signifikanten Unterschied zwischen den Gruppen. In einer weiteren Studie mit 83 Erwachsenen unterschieden sich die Gruppen bei den vorab festgelegten Hauptmessungen nicht signifikant. Positive Ergebnisse zeigten sich erst, als die Forschenden nachträglich die Personen auswerteten, die das Mittel regelmäßiger eingenommen hatten. Eine nachträgliche Auswertung ersetzt kein eindeutiges Ergebnis der Gesamtstudie.

Eine 2024 veröffentlichte Studie berichtete dagegen bei 112 Erwachsenen mit Adipositas und bestimmten genetischen Varianten einen Gewichtsunterschied von 4,9 Prozent gegenüber Placebo nach 180 Tagen. Untersucht wurde eine spezielle Kombination aus Glucomannan, Inulin und Flohsamenschalen in einer ausgewählten Gruppe. Bei den Teilnehmenden, die die Kombination erhielten, traten häufig Magen-Darm-Beschwerden auf. Mehrere Autorinnen und Autoren waren bei einem beteiligten Unternehmen beschäftigt. Das Ergebnis belegt daher nicht die Wirkung anderer Produkte oder bei allen Erwachsenen.

Die Leitlinie nennt Mahlzeitenersatz als gesonderten Fall: Eine Auswertung von 23 randomisierten Studien fand nach zwölf Monaten durchschnittlich 1,44 Kilogramm mehr Gewichtsverlust als bei einer moderat energiereduzierten Ernährung. Je nach zusätzlicher Unterstützung lag der Unterschied zwischen 2,22 und 6,13 Kilogramm. Diese Ergebnisse gelten für die untersuchten Programme. Sie belegen nicht, dass beliebige Abnehmshakes wirken.

Eine erwachsene Person liest und macht Notizen.
KI-generiertes Symbolbild, keine dokumentarische Aufnahme

Warnsignale in Abnehmwerbung erkennen

Versprechen einer schnellen oder dauerhaften Gewichtsabnahme sowie sicherer Erfolge verdienen besondere Skepsis. Bei Lebensmitteln sind konkrete Aussagen über Tempo und Ausmaß der Gewichtsabnahme unzulässig. Begriffe wie „natürlich“ oder „pflanzlich“ belegen weder Wirksamkeit noch Sicherheit. Auch ein Prüfsiegel oder ein Behördenlogo sollte nur dann als Nachweis gelten, wenn die genannte Stelle die konkrete Prüfung tatsächlich bestätigt.

Werbung mit GLP-1, Ozempic oder Wegovy kann den Eindruck erwecken, ein Nahrungsergänzungsmittel wirke wie ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass solche Wirkversprechen für Nahrungsergänzungsmittel nicht belegt sind. Ein Vergleich mit einem Arzneimittel belegt nicht, dass das beworbene Lebensmittel dessen Wirkung nachahmt.

Sei auch bei Produkten vorsichtig, die Entwässerung oder Abführen als Weg zum Abnehmen darstellen. Ein niedrigeres Gewicht nach Wasserverlust bedeutet nicht automatisch weniger Körperfett. Das Bundesinstitut für Risikobewertung berichtete bereits 2012 über Arzneistoffe wie Sibutramin, die früher in Schlankheitsprodukten nachgewiesen wurden, die als Nahrungsergänzungsmittel beworben waren. Das ist kein Beleg dafür, dass heutige Produkte generell verunreinigt sind, aber ein Grund, bei unbekannter Herkunft und fehlenden Angaben besonders genau hinzusehen.

Ein Angebot Schritt für Schritt prüfen

Prüfe ein konkretes Produkt in dieser Reihenfolge:

  1. Produktart feststellen: Handelt es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel, einen Mahlzeitenersatz oder ein Arzneimittel?
  2. Anbieter und Kennzeichnung prüfen: Sind Hersteller oder Anbieter, Anschrift, Zutaten, Dosierung und Einnahmehinweise klar angegeben? Kaufe das Produkt nicht, solange solche Angaben fehlen oder unklar sind.
  3. Werbeaussage wörtlich prüfen: Prüfe, ob die Werbung eine bestimmte Abnahme in einer bestimmten Zeit verspricht oder behauptet, eine Krankheit zu behandeln. Bei Lebensmitteln sind das deutliche rechtliche Warnzeichen.
  4. Studie mit dem Produkt abgleichen: Wurde wirklich dieselbe Rezeptur in derselben Dosis untersucht? Waren die Teilnehmenden mit der beworbenen Zielgruppe vergleichbar, und gab es eine Kontrollgruppe? Ein Versuch mit einem einzelnen Inhaltsstoff belegt nicht automatisch die Wirkung einer fertigen Mischung.
  5. Behördenhinweise richtig lesen: Eine BVL-Anzeige ist keine Zulassung und kein Wirksamkeitsnachweis. Wenn die Werbung sie als behördliche Prüfung darstellt, ist diese Aussage irreführend.

Wenn eine Studie in der Werbung genannt wird, achte außerdem auf Nebenwirkungen, Studienabbrüche und mögliche Interessenkonflikte. Ein statistisch messbarer Unterschied zeigt allein nicht, ob der Gewichtsverlust für die Gesundheit relevant ist oder langfristig anhält.

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